✓ KOSTENLOSES 3D MODELL | ✓ LIEFERUNG INNERHALB 2 WOCHEN | ✓ MADE IN EU
Alle Angebote, Bestellungen, Aufträge und Lieferungen erfolgen ausschließlich gemäß unseren AGB. Die nachstehenden Bedingungen werden vom Käufer mit Erteilung des Auftrages und der Annahme der Ware anerkannt, auch dann, wenn in seinen Bestellformularen anders lautende Bedingungen angegeben worden sind. Abweichungen müssen von uns schriftlich bestätigt werden. Ist irgendeine Bestimmung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam, wird die Wirksamkeit der übrigen hiervon nicht berührt.
1. Sämtliche Angebote sind freibleibend, Muster unverbindlich. Beschreibungen und angegebene Maße (wie Farbbezeichnungen oder Größenangaben) sind ungefähr. Sie unterliegen keinen Normen und berechtigen somit zu keiner Beanstandung. Anders lautende Absprachen und Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2. Wenn der Auftrag nicht erteilt wird, sind wir berechtigt, eine Vergütung für Entwürfe, Beratung und Berechnungen zu verlangen.
3. Wenn für von uns erstellte Korrekturen innerhalb von 6 Wochen keine Freigabe erfolgt, berechnen wir die Bearbeitung.
4. Muster werden grundsätzlich berechnet (Stückpreis + Versandkosten) und sind von Umtausch oder Rücksendung generell ausgeschlossen.
5. Unsere Preise sind errechnet auf Grund der heute gültigen Werkstoffpreise, Löhne und Fremdkosten. Sollten sich diese bis zur Lieferung erhöhen, so sind wir befugt, entsprechende Preise in Rechnung zu stellen. Der Besteller erklärt sich hiermit schon jetzt einverstanden. Anzahlungen oder Vorauszahlungen des Bestellers ändern hieran nichts.
1. An Entwürfen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden. Sofern wir Gegenstände nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen geliefert haben, die der Besteller uns übergeben hat, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen uns Dritte unter Berufung auf Schutzrechte, solche Gegenstände herzustellen oder zu liefern, so sind wir nicht verpflichtet, die Rechtslage nachzuprüfen, aber berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten und des entgangenen Gewinns zu verlangen. Der Besteller verpflichtet sich außerdem, uns unverzüglich von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die damit zusammenhängen. Für alle Schäden, die uns aus der Geltendmachung vom Schutzrecht durch Dritte entstehen, hat der Besteller uns schadlos zu halten.
2. Werden Korrekturen verlangt, so haftet der Besteller selbst für evtl. übersehene Fehler. Entstehen Hör- oder Schreibfehler bei der Übermittlung von Bestellungen, Werbetexten etc. per Telefon oder Datenübertragung, so übernehmen wir dafür keine Haftung. Es empfiehlt sich in solchen Fällen, dass der Besteller die übermittelten Angaben schriftlich bestätigt.
3. In Anbetracht unserer Konstruktionsleistung bleiben Werkzeuge, Formen, sonstige Einrichtungen und Druckvorlagen unser ausschließliches Eigentum.
4. Erhalten wir von unseren Kunden Datenträger mit Grafik- oder anderen Daten, gehen wir davon aus, dass es sich um Sicherungskopien handelt. Eine Gewährleistung können wir für diese Datenträger nicht übernehmen.
5. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Abweichungen produkt- und produktionsbedingt in Verarbeitung, Ausführung und Material, sowie beim Druck in der Farbigkeit, beim Stand und im Ergebnis auftreten können. Aus technischen Gründen können Maßabweichungen bis zu 10% auftreten. Reklamationen bezüglich der aufgeführten Abweichungen sind ausgeschlossen.
6. Farbwerte und Motivtreue halten wir, im Rahmen der für den Textildruck/ Stickerei üblichen Toleranzen, ein. Geringe Farbabweichungen bei eingefärbter Ware innerhalb einer Lieferung müssen akzeptiert werden.
7. Bei Wiederholungsaufträgen kann es produktionstechnisch bedingt zu Farbabweichungen oder Modelländerungen kommen. Unerhebliche Abweichungen gewähren keine Ansprüche.
8. Bei Lohnarbeiten besteht eine Haftung lediglich für die ausgeführten Arbeiten. Der Käufer kann bei Mängeln nur die kostenlose Nacharbeit verlangen. Die von Ihnen angelieferten Textilien werden von uns sorgfältig behandelt und vor dem Druck auf Eignung überprüft. Trotzdem kann es durch nicht erkennbare Schwankungen in der Materialqualität zu Druckabweichungen kommen. Für eventuelle Ausfälle kann von uns keine Haftung übernommen werden. Diese geht zu Lasten des Bestellers.
Wir gehen davon aus, dass es sich bei der Bestellung von Baumwolltaschen um reine Werbeartikel handelt, die nicht unter die Verpackungsverordnung fallen. Sollte dies doch der Fall sein, müssen Sie uns mit der Abrechnung gegenüber dem Dualen System Deutschland schriftlich beauftragen. Die Kosten der Abrechnung werden zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25 Euro je Abrechnung an Sie weiterberechnet.
1. Die Liefertermine, seien sie vom Käufer vorgeschrieben oder von uns genannt, gelten nur annähernd, ohne Verbindlichkeit. Etwaige Lieferverzögerungen geben dem Käufer keinen Anspruch auf Schadenersatz. Bei Lieferverzug ist uns eine angemessene Nachfrist zu bewilligen.
2. Lieferung in Teilpartien ist grundsätzlich gestattet. Teillieferungen gelten als selbstständige Geschäfte. Differenzen hieraus heben den unerfüllten Teil des Kaufvertrages nicht auf.
3. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % behalten wir uns vor, da sie aus technischen Gründen nicht vermeidbar sind. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.
4. Bis zu 3% Ausschuss muss beim Textildruck gerechnet werden. Rechnungsabzug diesbezüglich ist nicht möglich.
5. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Sofern nicht besondere Versandvorschriften erteilt werden, erfolgt der Versand stets nach unserem Ermessen.
Alle Geschäfte und Verkäufe in das Ausland sind auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossen. Über alle Rechte aus diesem Vertragsverhältnis entscheidet ausschließlich deutsches Recht. Für den Fall, dass wir im Ausland gerichtliche Maßnahmen ergreifen müssen, um die Erfüllung unserer vertraglichen Ansprüche durchzusetzen, verpflichtet sich der Käufer zur Übernahme und Zahlung aller gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zzgl. Anwaltsgebühren. Der Kunde im Ausland erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an.
1. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungspreis ab Rechnungsdatum innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig, abweichend hiervon können anderslautende, schriftlich festzuhaltende Zahlungsbedingungen vereinbart werden. Erstkunden beliefern wir bis zur Vorlage entsprechender Referenzen per Vorauskasse. Wir behalten uns das Recht vor, anstelle der üblichen Zahlungskonditionen nur per Nachnahme, Vorauskasse oder anderen mit dem Kunden zu vereinbarenden Zahlungskonditionen zu liefern.
2. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von 10 Euro je Mahnung und Verzugszinsen entsprechend dem banküblichen Zinssatz berechnet. Ferner sind auch alle offenstehenden, noch nicht fälligen Forderungen ohne Abzug sofort zahlbar. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung entgegengenommen.
3. Die Hereinnahme von Wechseln gilt nicht als Stundung. Sämtliche aus der Wechselhereinnahme entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Der Verkäufer wird von seiner Lieferverpflichtung frei, wenn Zweifel hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Käufers, z. B. wegen Scheck- oder Wechselprotest, Klagen von dritter Seite, entstehen. Das gleiche gilt, wenn der Käufer mit der Zahlung aus früheren Lieferungen in Verzug ist.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Pettstadt. Gerichtsstand ist Bamberg.
1. Beanstandungen können nur innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Die Zahlungsverpflichtung wird dadurch nicht aufgehoben.
2. Rechtzeitig gerügte Warenmängel berechtigen den Käufer nicht zur Minderung. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Minderungsansprüche dadurch abzuwenden, dass er nach seiner Wahl mängelfreie Ersatzware liefert, gegen Rückgabe der gelieferten mangelhaften Ware. Irgendwelche weiteren Ersatzansprüche scheiden grundsätzlich aus.
Ein Umtausch kann nur ausnahmsweise im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen. Die zurückgegebene Ware muss sich in einem einwandfreien, verkaufsfertigen Zustand befinden. Eventuelle Fracht- und Portokosten sowie Kosten für Neuverpackung gehen grundsätzlich zu Lasten des Käufers.
Liegt ein Lieferantenfehler vor, holen wir die Ware kostenfrei bei Ihnen ab. Liegt kein Lieferantenfehler vor, senden Sie uns die Ware bitte frei Haus zu. Wir akzeptieren Rücksendungen neuwertiger, unveredelter Ware, wenn unsere Lieferung nicht länger als zwei Wochen zurückliegt. Nach Bearbeitung der Retoure erhalten Sie eine Gutschrift über den berechneten Warenwert abzüglich 15 % Handlingskosten, mindestens 5 Euro Versandkosten werden nicht gutgeschrieben.
1. Die gelieferten Waren bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den Kaufpreis bezahlt und alle Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung beglichen hat.
2. Die Veräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr ist gestattet, jedoch darf die Ware bis zur vollständigen Bezahlung ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers weder verpfändet noch sicherheitshalber übereignet werden.
3. Wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so wird der Verkäufer entsprechend seinem wertmäßigen Anteil Miteigentümer. Das Eigentums- oder Miteigentumsrecht tritt der Käufer im Voraus an den Verkäufer ab. Der Erwerb des Verarbeitungseigentums ist während des bestehenden Eigentumsvorbehalts ausgeschlossen nach § 950 BGB. Die im Zusammenhang mit der Verarbeitung oder Verwendung des gelieferten Materials bzw. der gelieferten Teile entstehenden Ansprüche des Käufers gegen Dritte werden hierdurch bis zur Höhe der im Zeitpunkt der Weiterverarbeitung/Verwendung noch offenen Kaufpreisforderungen an den Verkäufer abgetreten. Hierzu bedarf es keiner besonderen Abtretungserklärung. Solange der Käufer seine eigenen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer erfüllt, bleibt er ermächtigt, die zedierten Forderungen einzuziehen. Kommt er jedoch seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann der Verkäufer die Zession offenlegen und Zahlung unmittelbar von den Abnehmern des Käufers verlangen. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sind dem Verkäufer sofort mitzuteilen.
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